Asian Exclusive Travel Pvt. Ltd.
101, Allied House 1 Local Shopping Centre Madangir Opp, Birla Vidya Niketan School New Delhi – 110062, India
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Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Auftraggeber einzelne Incomingleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise seiner Kunden/Gäste oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Asian Exclusive Travel wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Der Auftraggeber ist für sich und seine Kunden verantwortlich für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Diesbezügliche Auskünfte Asian Exclusive Travel gegenüber dem Auftraggeber sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unverbindlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht Asian Exclusive Travel diese zu vertreten hat.
Gehören zu den Incomingleistungen auch Hotelbuchungen, so hat der Auftraggeber aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hotels Folgendes zu beachten und seine Kunden entsprechend zu informieren:
– Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass teilweise Hotels bei Gästen angemessene Sicherheiten, z. B. durch Hinterlegung von Kreditkartenabzügen verlangen.
– Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
– Soweit nicht anders vereinbart, werden Zimmer ab 14 Uhr bis zum Folgetag um 11 Uhr zur Verfügung gestellt. Bei einer verspäteten Räumung haftet der Auftraggeber dem Hotel bzw. hat Asian Exclusive Travel einen Erstattungsanspruch gegen den Auftraggeber.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Auftraggeber innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Incomingleistungen gegenüber Asian Exclusive Travel geltend zumachen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist im Streitfall durch eine solche zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und dem wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 9. März 2018