General Terms and Conditions
Asian Exclusive Travel Pvt. Ltd.
502, 5th Floor, Thapar House, Yusuf Sarai, New Delhi – 110049, India
INDEX
- These terms and conditions apply to all contracts between Asian Exclusive Travel and the client for inbound services such as group tours, singles tours, active and adventure tours, yoga retreats, and pilgrimages, which are conceived, planned, and organized by Asian Exclusive Travel (hereinafter referred to as „events“). They do not apply to inbound services that are merely brokered by Asian Exclusive Travel.
- The client’s general terms and conditions only apply if this has been expressly agreed upon in writing beforehand.
- Offers from Asian Exclusive Travel are non-binding. By placing an order, the client makes a binding offer to conclude an incoming travel contract. The contract is concluded upon receipt of the acceptance declaration from Asian Exclusive Travel.
- If the content of Asian Exclusive Travel’s acceptance declaration differs from the content of the order, this constitutes a new offer from Asian Exclusive Travel, which is binding for the period specified in this declaration. The contract is concluded on the basis of this new offer if the client declares acceptance within the binding period to Asian Exclusive Travel by express declaration, down payment, or final payment.
- Asian Exclusive Travel will send the client a written confirmation at or immediately after conclusion of the contract.
- If, however, the offer from Asian Exclusive Travel is made in response to a specific request from a potential client, the contract is concluded by the client’s declaration of acceptance.
- Die vertraglichen Leistungen von Asian Exclusive Travel richten sich nach den von ihr herausgegebenen Prospekten, der Leistungsbeschreibung im Angebot und der Bestätigung von Asian Exclusive Travel, sofern nicht individuell mit dem Auftraggeber etwas anderes vereinbart wurde.
- Prospekte, wie z. B. Orts- oder Hotelprospekte, oder Internetausschreibungen, die nicht von Asian Exclusive Travel herausgegeben oder von diesem an den Auftraggeber zugesandt wurden, sind für Asian Exclusive Travel und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit nicht ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern etwas anderes vereinbart wurde.
- Änderungen wesentlicher Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Incomingvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Asian Exclusive Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers diesem zumutbar sind. Insoweit gilt ausdrücklich: Soweit Asian Exclusive Travel mit Übersendung der Unterlagen Beförderungszeiten bekannt gibt, so stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderung seitens des jeweiligen Beförderers.
Sofern ein Hotel als Leistungsträger die Unterbringung des Auftraggebers bzw. dessen Kunden in dem gebuchten Hotel ablehnt, ohne dass dies Asian Exclusive Travel zu vertreten hat, hat Asian Exclusive Travel das Recht, dem Auftraggeber ein vergleichbares Hotel zu stellen. Ziffer 9.2 bleibt hiervon unberührt.
- Asian Exclusive Travel ist verpflichtet, den Auftraggeber über wesentliche Leistungs-änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
- Anzahlung und Restzahlung richten sich nach den zwischen Asian Exclusive Travel und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.
- Sofern eine Vereinbarung nicht getroffen wurde, gilt, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss unverzüglich eine Anzahlung in Höhe von 30 % und die Restzahlung spätestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu leisten hat. Zahlungen haben, insbesondere bei ausländischen Auftraggebern, ohne Abzug von Zahlungskosten zulasten von Asian Exclusive Travel zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeinganges.
- Leistet der Auftraggeber die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Asian Exclusive Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Auftraggeber mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.
- Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug und hat den Rechnungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Eine frühere Inverzugsetzung und die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Asian Exclusive Travel kann nach Abschluss des Incomingvertrages Preiserhöhungen von ihren Leistungsträgern in vollem Umfang dem Auftraggeber gegenüber geltend machen, soweit die Preiserhöhung nicht offenkundig ohne jegliche vertragliche oder gesetzliche Grundlage erfolgt. Der Auftraggeber kann verlangen, dass Asian Exclusive Travel ihre Ansprüche gegen den Leistungsträger aufgrund einer nicht offenkundig unzulässigen Preiserhöhung an ihn abtritt und die Preiserhöhung dem Leistungsträger gegenüber nur unter Vorbehalt annimmt. Preiserhöhungen auf Grund einer nachgewiesenen Änderung von Steuern, Hafen-, Flughafen- und Sicherheitsgebühren oder anderer hoheitlicher Gebühren, wie z.B, Eintrigelder für die Monumente oder Nationalparks sind grundsätzlich zulässig.
- Asian Exclusive Travel hat die Preiserhöhung durch entsprechende Nachweise dem Auftraggeber gegenüber zu belegen. Preiserhöhungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
- Das Recht zur Umbuchung einschließlich der Fristen und der Umbuchungskosten richtet sich nach den zwischen Asian Exclusive Travel und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.
- Sofern eine Vereinbarung nicht getroffen wurde, gelten folgende Umbuchungs-bedingungen:
Ein Anspruch des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich eines Leistungstermins, eines Leistungsziels, eines Leistungsortes, der Unterkunft, der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Asian Exclusive Travel, wenn der Umbuchungswunsch mindestens 14 Tage vor Leistungsantritt zugeht, ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 80 € verlangen. Bei Umbuchungswünschen des Auftraggebers, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen und sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, wird Asian Exclusive Travel die von dem betroffenen Leistungsträger zu erhebenden Umbuchungs- bzw. Storno- und Neuabschlusskosten dem Auftraggeber vorab übermitteln. Eine Umbuchung des Kunden ist nur gegen Zahlung dieser Kosten und des oben aufgeführten Umbuchungsentgelts möglich.
- Das Recht zum Rücktritt einschließlich der Fristen und der Stornokosten richtet sich nach den zwischen Asian Exclusive Travel und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.
- Sofern eine konkrete Vereinbarung nicht getroffen wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
Asian Exclusive Travel hat bei einem Rücktritt des Auftraggebers, soweit er nicht von Asian Exclusive Travel zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, einen Anspruch auf Stornokosten, die sie zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschaliert.
Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen berücksichtigt. Die Stornokosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Auftraggebers wie folgt berechnet:
ab Buchung. bis 61. Tag vor Leistungsantritt 30 %, ab 60. bis 31. Tag vor Leistungsantritt 50 %, ab 30 Tage vor der Reisebeginn bis zum Leistungstag (no-show) 100 % des Preises
- Asian Exclusive Travel behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden oder den vereinbarten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Asian Exclusive Travel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Incomingleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
- Dem Auftraggeber bleibt es in jedem Fall unbenommen, Asian Exclusive Travel nach-zuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
- Wird der Auftraggeber an der Inanspruchnahme einer, mehrerer oder aller Incomingleistungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Streiks, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle) gehindert, obwohl Asian Exclusive Travel bzw. der oder die Leistungsträger die Leistungen vertragsgemäß erbringen können, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt. Asian Exclusive Travel ist nur verpflichtet, den Preis in dem Umfang zurückzuerstatten, in dem sie von den Leistungsträgern eine Rückerstattung erhält.
- Wird Asian Exclusive Travel die Erbringung einer, mehrerer oder aller Incoming-leistungen aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Asian Exclusive Travel den Vertrag insgesamt oder, sofern die nicht betroffenen Leistungen für den Auftraggeber noch von Interesse sind, den entsprechenden Leistungsteil wegen höherer Gewalt kündigen. In diesem Fall tragen Asian Exclusive Travel und der Auftraggeber die Kosten des oder der Leistungsträger der gekündigten Leistungen je zur Hälfte. Im Übrigen findet eine darüber hinausgehende Rückerstattung an den Auftraggeber nicht statt. Aufgrund höherer Gewalt entstehende zusätzliche Kosten haben Asian Exclusive Travel und der Auftraggeber ebenfalls hälftig zu tragen. Asian Exclusive Travel hat die Kosten dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Auftraggeber einzelne Incomingleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise seiner Kunden/Gäste oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Asian Exclusive Travel wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Der Auftraggeber ist für sich und seine Kunden verantwortlich für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Diesbezügliche Auskünfte Asian Exclusive Travel gegenüber dem Auftraggeber sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unverbindlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht Asian Exclusive Travel diese zu vertreten hat.
- Sofern Asian Exclusive Travel vom Auftraggeber keine andere Weisung erhält, werden die Vertragsunterlagen auf Risiko des Auftraggebers an die von ihm benannte E-Mail- oder Postadresse versandt. Der Auftraggeber hat Asian Exclusive Travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Vertragsunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Asian Exclusive Travel mitgeteilten Frist erhält. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei einem (Versand-)Verlust von Vertragsunterlagen, die den Berechtigten nicht namentlich benennen, wie z. B. Eintrittkarten, grundsätzlich kein Ersatz ausgestellt werden kann. Dem Auftraggeber wird aus diesem Grund empfohlen, den Versand über z. B. Boten zu organisieren. die Dokumente in Indien in Empfang zu nehmen.
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber Asian Exclusive Travel spätestens 30 Tage vor Leistungsantritt mitzuteilen, wie viele seiner Kunden an den Leistungen teilnehmen, damit die Asian Exclusive Travel die entsprechenden Leistungsträger informieren kann. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach oder ändert sich nach Ablauf der Frist die Teilnehmerzahl, so hat der Auftraggeber alle daraus entstehenden Folgen, insbesondere Umbuchungen und Kosten von Leistungsträgern selbst zu tragen.
- Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Asian Exclusive Travel einen aufgetretenen Leistungsmangel unverzüglich anzuzeigen, eine Anzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger ist nicht ausreichend. Unterlässt er dies schuldhaft, kann der Auftraggeber keine Ansprüche aus dem Leistungsmangel herleiten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
- Der Auftraggeber hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Asian Exclusive Travel auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
- Der Auftraggeber hat für alle Vertragsverpflichtungen seiner Kunden wie für seine eigenen einzustehen.
- Wird Asian Exclusive Travel von einem Leistungsträger mit Kosten belastet, die aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen durch den Auftraggeber oder dessen Kunden entstanden sind und die nicht Vertragsbestandteil der Incomingleistungen sind, so hat Asian Exclusive Travel einen Erstattungsanspruch gegen den Auftraggeber.
- Dem Auftraggeber ist es untersagt, gegenüber seinen Kunden als Vermittler eines Vertrages mit Asian Exclusive Travel aufzutreten und/oder Asian Exclusive Travel als Reiseveranstalter darzustellen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er ggf. verpflichtet ist bei Vorliegen entsprechender gesetzlicher Bestimmungen, für seine Kunden eine Kundengeldabsicherung abzuschließen.
Gehören zu den Incomingleistungen auch Hotelbuchungen, so hat der Auftraggeber aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hotels Folgendes zu beachten und seine Kunden entsprechend zu informieren:
– Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass teilweise Hotels bei Gästen angemessene Sicherheiten, z. B. durch Hinterlegung von Kreditkartenabzügen verlangen.
– Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
– Soweit nicht anders vereinbart, werden Zimmer ab 14 Uhr bis zum Folgetag um 11 Uhr zur Verfügung gestellt. Bei einer verspäteten Räumung haftet der Auftraggeber dem Hotel bzw. hat Asian Exclusive Travel einen Erstattungsanspruch gegen den Auftraggeber.
- Asian Exclusive Travel haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen von Asian Exclusive Travel.
Die Schadensersatzhaftung Asian Exclusive Travel aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Fluggesellschaften, Busunternehmen, Eisenbahnen, und/oder Unternehmer auf, die dem Kunden Unterbringungs-, Transport- oder andere Dienstleistungen bereitstellen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Asian Exclusive Travel solche Transporte, Hotelunterkünfte, Restaurants und andere Dienstleistungen von verschiedenen unabhängigen Anbietern einkauft, die nicht mit Asian Exclusive Travel verbunden sind. Hierbei bemüht sich Asian Exclusive Travel, die besten Anbieter der vorgenannten Dienstleistungen auszuwählen.
- Unrechtmäßige, nachlässige oder willkürliche Handlungen oder Unterlassungen seitens des unabhängigen Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder anderer Personen, die nicht der direkten Kontrolle oder Aufsicht von Asian Exclusive Travel unterliegen.
- Mängel eines Luftfahrzeugs, Fahrzeugs, Wasserfahrzeugs oder anderer Transportmittel, die von einem unabhängigen Anbieter kontrolliert werden.
- Tod und Verletzung von Personen oder Beschädigungen und Verlust von Sachen oder sonstige Beeinträchtigungen, die direkt oder indirekt aus irgendwelchen Handlungen, Gefahren, Ereignissen auf dem Land und dem Wasser erfolgen, Feuer, Zusammenbruch in Maschinen oder Geräten, die aus Kriegen (ob erklärt oder nicht) oder Feindseligkeiten resultieren, Zivilstörungen,Streiks, Unruhen, Diebstähle, Sperren, medizinische Epidemien, Quarantäne oder Zollbestimmungen, Vorgaben, Verspätungen oder Stornierungen oder Änderungen der Reiseroute aufgrund von Terminänderungen oder aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Asian Exclusive Travel liegen.
- Asian Exclusive Travel haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch unzureichende oder nicht ordnungsgemäß ausgestellte Pässe, Visa oder andere rechtliche Dokumente entstehen. Alle von der Asian Exclusive Travel erteilten Coupons, Devisenaufträge, Quittungen, Kontrakte und Tickets werden vorbehaltlich aller Tarife, Bedingungen und Konditionen ausgegeben, unter denen Dienstleistungen von solchen Hotels, Fluggesellschaften, Busunternehmen, Eisenbahnen, Schiffslinien oder Eigentümern, Auftragnehmern oder durch ihre Beschäftigte erbracht werden.
- Sofern der Auftraggeber dem Grunde nach Schadenersatzansprüche gegen Asian Exclusive Travel hat, so gilt bei der Berechnung des Schadenersatzes des Auftraggebers gegen die Asian Exclusive Travel in Fällen, in denen der Schadenersatz auf Ansprüchen von Kunden des Auftraggebers beruht, Folgendes: Der Auftraggeber kann nur von seinen Kunden rechtskräftig festgestellte Schäden geltend machen. Daneben muss der Anspruchsgrund des Kunden auch nach deutschem indischen? Recht vorgesehen sein – wobei Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit generell ausgeschlossen sind. Der Höhe nach ist der Anspruch ebenfalls nach einer vergleichenden Berechnung nach indische Recht begrenzt, wobei etwaige Minderungsansprüche nur auf die jeweils betroffene Leistung berechnet werden, nicht auf den Gesamtpreis.
An Stelle der Geltendmachung von Schadenersatz kann der Auftraggeber die Abtretung von Ansprüchen von Asian Exclusive Travel gegenüber dem Leistungsträger an sich verlangen. Asian Exclusive Travel wird damit von allen Ansprüchen des Auftraggebers freigestellt.
- Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Asian Exclusive Travel gegenüber dem Auftraggeber auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Vertragliche Haftungsbegrenzungen zwischen Asian Exclusive Travel und einem Leistungsträger gelten ebenfalls im Verhältnis zwischen Asian Exclusive Travel und dem Auftraggeber, sofern der Auftraggeber von den Haftungsbegrenzungen bei Vertragsschluss in Kenntnis gesetzt wurde und die Haftungsbegrenzungen nicht gegen die in Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Regelungen verstoßen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Auftraggeber innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Incomingleistungen gegenüber Asian Exclusive Travel geltend zumachen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
- Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Asian Exclusive Travel verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Asian Exclusive Travel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Asian Exclusive Travel beruhen.
- Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und von Asian Exclusive Travel als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
- Schweben zwischen dem Auftraggeber und Asian Exclusive Travel Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftraggeber oder Asian Exclusive Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit in internationalen Abkommen, Verordnungen oder Richtlinien der Europäischen Union Verjährungsregelungen enthalten sind, welche auf das Rechts- und/oder Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Asian Exclusive Travel anwendbar sind und auch bei Verträgen zwischen Unternehmern nicht abbedungen werden können.
- The contractual relationship between the client and the incoming agency is governed exclusively by Indian law. This also applies to the entire legal relationship.
- Insofar as German law is not applied to the liability of the incoming agency in principle in legal actions brought by the client against the incoming agency abroad, German law shall apply exclusively to the legal consequences, in particular with regard to the nature, scope and amount of the client’s claims.
- Delhi, the registered office of Asian Exclusive Travel, is agreed as the place of jurisdiction.
- The foregoing provisions regarding choice of law and jurisdiction shall not apply if and to the extent that mandatory provisions of international agreements applicable to the contract between the client and Asian Exclusive Travel provide otherwise to the client’s benefit.
The invalidity of any provision of the contract or these General Terms and Conditions shall not affect the validity of the remaining provisions. In the event of a dispute, an invalid provision shall be replaced by a provision that, to the extent legally permissible, most closely approximates the intended meaning of the invalid provision and best reflects the parties‘ reasonable economic interest in the invalid provision. The foregoing provisions shall apply mutatis mutandis in the event that the contract proves to be incomplete.
As of: March 9, 2018